Wie funktioniert die Informationskette bei REACh?

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Die EU-Chemikalienverordnung REACh, welche am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, steht für Registration, Authorisation and Restriction of Chemicals. In der sogenannten Kandidatenliste werden alle Stoffe gelistet, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden und auf die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt schwerwiegende Auswirkungen haben.

Die Informationskette ist bei REAHc so geregelt, dass die Informationen vom Lieferanten eines Materials über den Hersteller eines Produkts bis hin zum Kunden automatisch erfolgen. Der Endkunde eines Produkts kann somit davon ausgehen, dass das von ihm gekaufte Produkt keinen Stoff der SVHC-Liste enthält, solange der Hersteller nicht ausdrücklich darüber informiert.

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